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Kosten

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, als beihilfeberechtigter Patient oder als Privatpatient steht Ihnen zur Behebung möglicher Zahnprobleme ein begrenzter Katalog an Behandlungsleistungen zur Verfügung.

Diese Leistungen orientieren sich an wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht an dem was medizinisch möglich, oder sinnvoll ist. Spezielle Therapien oder Mehrleistungen, die nicht in den jeweiligen Gebühren­ordnungen enthalten sind, werden in der Regel nicht erstattet und müssen von Ihnen als Patient ganz oder teilweise selbst bezahlt werden.

In diesen Fällen bekommen Sie von unserer Praxis vor der Behandlung einen detaillierten Heil- und Kostenplan, aus dem ihr Eigenanteil ersichtlich ist.